Informationen für Patientinnen und Patienten

Unten finden Sie allgemeine Informationen, die für Sie von Interesse sein können, wenn Sie als Patientin oder Patient in einer der vier Gesundheit Burgenland-Kliniken aufgenommen werden.

Generell gilt:

  • Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf laut Gesetz in Krankenanstalten niemals verweigert werden.
  • Jede Person hat in Österreich Anspruch auf die Aufnahme in die allgemeine Gebührenklasse des nächstgelegenen geeigneten öffentlichen Krankenhauses.
  • Patientinnen und Patienten dürfen nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft ärztlich behandelt werden.
  • Behandlungen dürfen an Patientinnen und Patienten nur mit deren Einwilligung durchgeführt werden (bzw. des gesetzlichen Vertreters).
  • Die Einwilligung oder Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung so dringend notwendig ist, dass ein Aufschub das Leben gefährden oder eine schwere Schädigung der Gesundheit verursachen würde.
  • Über Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung entscheiden die zuständigen Ärztinnen und Ärzte im Spital.
  • Ein Krankenhausaufenthalt kann ambulant, tagesklinisch oder stationär sein.

Hausspezifische Informationen

KlinikGüssingBesuchen
KlinikKittseeBesuchen
KlinikOberwartBesuchen
KlinikOberpullendorfBesuchen

Kostenbeiträge und Selbstbehalte

In den allgemein-öffentlichen Kliniken (Landesfonds-finanzierten Kliniken) der Gesundheit Burgenland werden die tariflichen Behandlungskosten direkt mit dem Burgenländischen Gesundheitsfonds (BURGEF) beziehungsweise den Sozialversicherungsträgern abgerechnet.

Das Spital selbst schreibt Ihnen für Ihren Aufenthalt in einem unserer Spitäler lediglich gesetzlich geregelte Kostenbeiträge bzw. Selbstbehalte vor.

Diese sind am Ende der stationären Behandlung vor Ihrer Entlassung bar zu begleichen. Das Pflegepersonal der Station wird Sie bzw. Ihre Angehörigen bitten, sich zur Bezahlung mit Ihrer Entlassungsanzeige in die Verwaltungsdirektion bzw. Kassa der jeweiligen Klinik zu begeben, wo der entsprechende Betrag zu begleichen ist. Eine Bezahlung mit Bankomat- oder Kreditkarten ist möglich.

Kostenbeitrag
Der Kostenbeitrag für Selbstversicherte der ÖGK (vormals Gebietskrankenkasse) und sonstigen Krankenkassen beträgt (Stand 2024):

  • EUR 12,18 je Kalendertag

für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von diesem Beitrag befreit, ebenso jene Personen, die kostenanteilsbefreit sind (beispielsweise wegen einer erheblichen Behinderung oder aufgrund von besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit).

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt für Mitversicherte der ÖGK (vormals Gebietskrankenkasse) und Betriebskrankenkassen, Selbstversicherte und Mitversicherte der Bauernkrankenkasse beträgt (Stand 2024):

  • EUR 26,10 je Kalendertag in einer Schwerpunktklinik (Oberwart)

sowie

  • EUR 21,30 je Kalendertag in einer Standardklinik (Güssing, Oberpullendorf, Kittsee)

für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind vom Selbstbehalt befreit.

Sonderklasse, Privatversicherungen
Falls Sie unsere Sonderklasse in Anspruch nehmen wollen und eine Privatversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte Ihre Polizzennummer mit – wenn möglich mit schriftlicher Bestätigung der Versicherung für den geplanten Aufenthalt in der Sonderklasse.

Selbstzahler
Wenn kein Sozialversicherungsträger und keine Privatversicherung für Sie zuständig ist, gelten Sie als „Selbstzahler“.
Die für Ihre Behandlung zuständige Abteilung macht Ihnen einen Kostenvoranschlag. Als Richtwert sind EUR 2,00 je LKF-Punkt zu veranschlagen. (Anm.: LKF = „leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung“; dies ist das Abrechnungssystem des österreichischen Gesundheitswesens, je schwerer ein Fall, desto mehr LKF-Punkte werden zugeordnet).

Als Begleitperson (von Kindern über 3 Jahren) zahlen Sie EUR 40,00 pro Nacht für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (Begleitung von Kindern für maximal 14 Tage); Begleitpersonen von Kindern unter 3 Jahren sind von diesen Kosten befreit.

Allgemeine Informationen zum stationären Aufenthalt

Über den Zeitpunkt Ihrer Aufnahme entscheidet die jeweils zuständige Abteilung in der jeweiligen Klinik.
Für Ihre Aufnahme ist entweder die Verwaltung zuständig, außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an den Portier.
Bitte bringen Sie zur Aufnahme den Überweisungsschein, Ihre E-Card und einen gültigen Ausweis mit.

So können Sie sich für Ihren Aufenthalt vorbereiten:

Wichtige Informationen für Ihr Spital:

  • E-Card und Sozialversicherungsnummer
  • Ausweis
  • Zuweisung
  • Namen und Telefonnummern der primär zu verständigenden Angehörigen bzw. der Erwachsenenvertretung und der Hausärztinnen und Hausärzte
  • Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung
  • Medikamentenverpackungen bzw. eine Liste mit Medikamentennamen, die Sie zurzeit einnehmen
  • Informationen über Kinderkrankheiten, frühere Krankheiten, frühere Operationen, vererbte Leiden
  • Aktuelle Befunde
  • Spezielle Ausweise wie Impfpass, Unverträglichkeits- bzw. Allergiepass, Blutspendeausweis, Diabetikerausweis etc.
  • Röntgen-, CT-, MR-Bilder

Persönliche Utensilien

  • Waschlappen, Seife, Zahnpasta, eventuell ein Behältnis für Zahnprothese
  • Haarbürste oder Kamm, Haarband für Patientinnen und Patienten mit langen Haaren
  • Rasierapparat, Unterwäsche, Schlafanzüge bzw. Nachthemden zum Wechseln
  • Bade- oder Morgenmantel, Jogginganzug, Hausschuhe
  • Ihre Brille bzw. Utensilien zur Kontaklinsenpflege
  • Gehhilfen wie z.B. Stock, Krücken, Prothese usw.
  • Mobiltelefon, Tablet, Ladegeräte
  • Schreibgeräte, Notizblock
  • Spiele, Zeitschriften oder Bücher
  • Geld für Ihren persönlichen Bedarf

Damit Sie Ihren Aufenthalt so problemlos wie möglich hinter sich bringen können, sollten Sie davor noch folgende Dinge erledigen:

  • Informieren Sie Ihre Arbeitsstelle und Ihre Angehörigen über Ihren Klinikaufenthalt.
  • Beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihre Pflanzen und Haustiere zu versorgen sowie den Briefkasten zu entleeren.
  • Ist ein längerer Aufenthalt im Spital geplant oder absehbar, können Sie Ihre Post lagern oder an eine Person Ihres Vertrauens senden lassen. Dazu müssen Sie Nachsendeaufträge erteilen (z.B. bei der Post oder Postpartner, bei Paketdiensten).
  • Teilen Sie allenfalls den Firmen, von denen Sie Dienstleistungen beziehen, mit, dass Sie eventuell Zahlungsfristen wegen eines Klinikaufenthaltes vorerst nicht einhalten können.

Was sollten Sie nicht ins Spital mitbringen?

  • Höhere Geldbeträge
  • Wertgegenstände oder Schmuck
  • Haustiere
  • Topfpflanzen

Wir bitten um Verständnis, dass für verloren gegangene Wertgegenstände, technische Geräte, Schmuck oder Bargeld von der Klinik keine Haftung übernommen werden kann! Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Wertsachen in der Verwaltung zu hinterlegen. Diese werden für Sie in einem Safe verwahrt.

Ambulante Behandlungen
Bitte vereinbaren Sie für Ambulanzen generell einen Termin mit der jeweils zuständigen Abteilung. Ausnahmen: in Notfällen und Akutfällen, rund um Geburten.

Tagesklinische Aufenthalte
Bei einer ambulanten Tagesaufnahme werden Sie gemäß Ihrer Terminvereinbarung an ein und demselben Tag aufgenommen, in einem tagesklinischen Bett untersucht, behandelt und anschließend wieder nach Hause entlassen.
Nehmen Sie bitte jene Medikamente selbst mit, die Sie einnehmen müssen.
Bringen Sie bitte alle relevanten Befunde sowie bequeme Kleidung mit.


SELBSTHILFE-FREUNDLICHES KRANKENHAUS

Das "Selbsthilfefreundliche Krankenhaus" ist eine Initiative der Selbsthilfe Burgenland (BLSHG) in Kooperation mit den burgenländischen Spitälern – mit dem Ziel einer besseren Patientenorientierung. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es sein ärztliches und pflegerisches Handeln durch das Erfahrungswissen der Selbsthilfe erweitert sowie den Kontakt zwischen Patientinnen und Patienten und Selbsthilfegruppen aktiv unterstützt.

Vertreterinnen und Vertreter aus Selbsthilfegruppen sind in erster Linie Expertinnen und Experten in eigener Sache. Als Betroffene oder Angehörige haben sie sich themenspezifisch zu einem medizinischen oder psychosozialen Indikationsgebiet zusammengeschlossen und verfügen über vielfältige und oft langjährige Erfahrungen im Kontakt mit Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften. Sie unterstützen sich gegenseitig und geben ihr Wissen auf ihrem speziellen Gebiet an andere Betroffene, aber auch an Vertreterinnen und Vertreter der professionellen, medizinischen Versorgung weiter.

Informationen zu Selbsthilfegruppen im Burgenland: https://selbsthilfe-bgld.at/