„Es ist der Bevölkerung nicht zumutbar, dass eine niederösterreichische NGO durch immer neue Einsprüche dieses für die Gesundheitsversorgung einer ganzen Region bedeutsame Vorhaben blockiert. Mit der Neuregelung im Krankenanstaltengesetz brechen wir dieses Patt auf, denn die medizinische Versorgung der Menschen darf nicht leiden“, so Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil. Der geplante Bau der neuen Klinik sei mit Sicherheit das meistgeprüfte Projekt im Burgenland, so der Landeshauptmann weiter, es seien keine negativen Auswirkungen auf die Natur zu erwarten: „Der Standort ist optimal, im Herzen des Bezirks. Mit der neuen Klinik wird die Gesundheitsversorgung im Nordburgenland ein neues Niveau erreichen. Wir werden das Versprechen halten, das wir der Bevölkerung gegeben haben.“
Schon lange zieht sich der Rechtsstreit rund um den geplanten Spitalsneubau in Gols. Aufgrund der „Aarhus-Konvention“, einer Vorschrift auf europäischer Ebene, kann jede Umweltorganisation in jedem Verfahren, das Auswirkungen auf die Umwelt hat, Parteistellung erlangen. LH Doskozil sieht das kritisch: „Diese Regelung führt zu der absurden Situation, dass eine NGO aus dem Thayatal in Niederösterreich Rechtsmittel gegen ein Spitalsprojekt im 150 Kilometer entfernten Gols einlegt. Es muss aber Schluss damit sein, dass eine Umweltorganisation, die nichts mit dem Burgenland zu tun hat, die Gesundheitsversorgung der Menschen im Bezirk juristisch blockiert.“ Um solche verfahrenen Situationen zu lösen und im Speziellen die Klinik Gols möglichst rasch auf den Weg zu bringen, sollen neue Bestimmungen für öffentliche Spitäler zu schnelleren Verfahren führen. Die Genehmigungsverfahren sollen zukünftig zusammengezogen, auf Landesebene bearbeitet und damit beschleunigt werden.
Ähnlich wurden auch bereits andere Themen der Daseinsvorsorge gesetzlich geregelt, wie beispielsweise die Errichtung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. „Bewilligungsverfahren von öffentlichen Spitälern werden damit als das behandelt werden, was sie auch sind, nämlich als Projekte für das Gesundheitssystem von überregionaler Bedeutung“, erklärt der Landeshauptmann.
Gesetzesänderung läuft bereits am Donnerstag im Landtag ein
Die Gesetzesänderung soll bewusst im Krankenanstaltengesetz erfolgen, weil nur öffentliche Spitäler von diesen vereinfachten Verfahren „profitieren“ sollen. Da das Krankenanstaltengesetz ohnehin beim nächsten Landtag auf der Tagesordnung steht, kann auch der Beschluss der Gesetzesänderung bereits im Rahmen der nächsten Landtagssitzung am kommenden Donnerstag erfolgen. „Manche werden diese Vorgangsweise als Anlassgesetzgebung bezeichnen. Ich stelle das gar nicht in Abrede. Wir sind es der Bevölkerung im Bezirk schuldig, dass wir jede rechtliche Möglichkeit nutzen, um diese Blockade zu beenden“, so LH Doskozil.
Selbstverständlich wäre auch für die neue Klinik in Gols eine Prüfung möglicher Folgen auf die Umwelt, ein sogenanntes Screening, durchzuführen, unterstreicht der Landeshauptmann. Da aber bereits im Rahmen des Flächenwidmungsverfahrens eine positiv geprüfte Naturverträglichkeitserklärung abgegeben wurde und eine vertiefende Untersuchung mit diversen Gutachten stattgefunden hat, sieht man von Landesseite einem Screening optimistisch entgegen.
Gesetzesänderung im Detail
Mit der Novelle des Krankenanstaltengesetzes soll die Flächenwidmung des öffentlichen Krankenhauses aus der örtlichen Raumplanung genommen werden. Die Gemeinde Gols kann damit die Flächenwidmungsplan-Änderung, die derzeit aufgrund des Einspruchs der NGO aus dem Thayatal beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) hängt, zurücknehmen. So kann die Gesundheit Burgenland den gesamten Antrag auf Errichtung der Klinik Gols beim Amt der Burgenländischen Landesregierung einbringen, das das Verfahren nach der Novelle in einer Abteilung konzentriert und gebündelt abwickeln wird.