Vorteile für PatientInnen und Krankenhäuser
Die PatientInnen bekommen damit Kontakt zu den mehr als 50 Selbsthilfegruppen im Burgenland, bei denen sie Betreuung und Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt bekommen LH Hans Peter Doskozil, Gesundheitsreferent und KRAGES-Aufsichtsratsvorsitzender, betonte bei der Podiumsdiskussion, es sei Aufgabe der öffentlichen Hand, Gesundheitsversorgung, Altenbetreuung und Pflege sicherzustellen. Diese Bereiche stellen für die Politik große Herausforderungen dar, was die Versorgungsstrukturen betreffe oder auch die Finanzierung. Diese Aufgaben dürften nicht in den privaten Sektor verschoben werden. Die Politik müsse dennoch private Initiativen wie die Selbsthilfegruppen ermöglichen. Auf das Wissen, die persönlichen Erfahrungen und die Leistungen der Selbsthilfegruppen könne nicht verzichtet werden, unterstrich Doskozil.
KRAGES-Geschäftsführer Hubert Eisl sagte, Selbshilfegruppen seien ein wichtiger Beitrag für die Gesundheitsversorgung. Auf die praktischen Erfahrungen der Betroffenen könnten die Krankenhäuser nicht verzichten. Die bessere Vernetzung mit den Selbsthilfegruppen über die Krankenhäuser hinaus bringe einen Nutzen für die PatientInnen. In der Kooperation werde es künftig Informationen für die PatientInnen geben. In Folge solle ein strukturierter Erfahrungsaustausch zwischen den Spitälern und den Selbsthilfegruppen stattfinden.
Die acht Qualitätskriterien für Selbsthilfefreundliche Krankenhäuser
In drei Jahren wird es eine erste Evaluierung des Projektes geben. Die Krankenhäuser werden künftig in ihrer Arbeit acht Qualitätskriterien umsetzen, die ein „Selbsthilfefreundliches Krankenhaus“ auszeichnen.
Kriterium 1
Um Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich über Selbsthilfe zu informieren, werden - wenn möglich - Räume, Infrastruktur und Präsentationsmöglichkeiten nach gemeinsamer Absprache in der Kernzeit des Krankenhauses zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation erfolgt mit ausreichend Vorlaufzeit mit dem/r jeweiligen Selbsthilfebeauftragten.
Kriterium 2
Patient/innen, bzw. deren Angehörige werden vom Krankenhaus über die Möglichkeiten der Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe informiert. Auf Patientenwunsch hin kann auch der Besuch der/des stationären Patienten durch ein Mitglied der Selbsthilfegruppe vom Krankenhaus organisiert werden.
Kriterium 3
Die Selbsthilfe Burgenland und themenbezogene Selbsthilfegruppen werden in ihrer Öffentlichkeitsarbeit innerhalb des Krankenhauses unterstützt. Sie treten gegenüber der Fachöffentlichkeit als Kooperationspartner des Krankenhausträgers auf. Die Kooperation wird auf den Homepages der Kooperationspartner publiziert. Wenn gemeinsam Drucksorten erstellt werden, tragen diese die Logos der Selbsthilfe Burgenland und des Krankenhausträgers.
Kriterium 4
Jedes Krankenhaus benennt eine/n Selbsthilfebeauftragte/n, die/der als Schnittstelle zwischen Selbsthilfe Burgenland und Kollegialer Führung einerseits und als Ansprechperson für betroffene Patient/innen und Angehörige andererseits fungiert.
Kriterium 5
Zum regelmäßigen (mindestens einmal jährlichen) Informations- und Erfahrungsaustausch nehmen KRAGES-MitarbeiterInnen an Besprechungen, welche die Selbsthilfe Burgenland organisiert, teil und bringen Verbesserungspotentiale ein. Darüber hinaus besteht eine niederschwellige Kommunikationsmöglichkeit über das zentrale Qualitätsmanagement der KRAGES.
Kriterium 6
Bereits bei Antritt des Dienstverhältnisses werden neue Krankenhausmitarbeiter/innen über die Zertifizierung als Selbsthilfefreundliches Krankenhaus informiert. Zusätzlich werden alle MitarbeiterInnen über das Intranet informiert.
Kriterium 7
Der Krankenhausträger ermöglicht Selbsthilfegruppen die Teilnahme an qualitätsverbessernden Projekten in seinen Krankenhäusern.
Kriterium 8
Die Kooperation mit der Selbsthilfe Burgenland bzw. mit einzelnen themenbezogenen Selbsthilfegruppen wird formal beschlossen, dokumentiert und als Vereinbarung unterzeichnet.