Während Ihres Aufenthalts
Um Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, wird sich das gesamte Team der Klinik Güssing um Ihr Wohlergehen bemühen.
Die in den Zimmern aufliegende Broschüre für Patientinnen und Patienten bietet Ihnen einen übersichtlichen Aufschluss über allgemeine Gegebenheiten während Ihres Klinikaufenthaltes.
Sollten Sie trotz unserer Bemühungen Wünsche, Anregungen oder Beschwerden haben, teilen Sie diese bitte dem Pflegepersonal, den Ärztinnen und Ärzten oder dem Verwaltungspersonal mit.
Wir wünschen Ihnen baldige Besserung!
Hausordnung
Wir wollen Ihnen während Ihres Aufenthaltes eine angenehme Atmosphäre und ein gepflegtes Umfeld bieten. Dazu benötigen wir allerdings auch Ihre Unterstützung. Wir bitten Sie daher, folgende Punkte zu beachten:
- Denken Sie daran, das Pflegepersonal zu informieren, wenn Sie die Station verlassen.
- Achten Sie beim Verlassen des Krankenzimmers und der Abteilung auf adäquate Kleidung.
- Gönnen Sie sich Ruhe. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und -patienten in Bezug auf Licht, Lärm, Telefonate, Radio, Fernsehen und Internet.
- Untersuchungen und Behandlungen dürfen nicht durch Besucherinnen und Besucher gestört oder verzögert werden.
- Kinder von Besucherinnen und Besuchern dürfen nicht unbeaufsichtigt sein.
- Beachten Sie unsere Nachtruhe. Bitte verlassen Sie die Station nicht mehr nach 22 Uhr.
PatientInnen-Entertainment-System – TV, Radio, Internet und WLAN
Alle Betten in unserer Klinik sind mit Touchscreen-Bildschirmen ausgestattet. Auf diesen findet sich ein PatientInnen-Entertainment-System inklusive Internet-Hotspots, betrieben von A1.
Über diese Fernsehgeräte können Sie TV-Sender und Radio empfangen sowie das Internet nutzen. Geboten werden 45 Fernsehkanäle, von ORF bis BBC, weiters 22 Radioprogramme, zwölf elektronische Zeitungen (E-Papers) sowie sieben Videospiele. Es werden auch Hörbücher bereitgestellt.
Kopfhörer können angeschlossen werden.
Weiters besteht die Möglichkeit, eigene Geräte – Handys, Tablets, Laptops – über einen „Hotspot“ mit dem Internet zu verbinden.
Wertkarten für die Entertainment-Stationen sowie Kopfhörer erhalten Sie an den Automaten im Eingangsbereich.
Bitte nehmen Sie beim Gebrauch von Fernseher, Radio, Handy und allen anderen elektronischen Geräten stets Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und -patienten und beachten sie die allgemeine Hausordnung.
Visite
Die Visite ist ein wichtiger Teil der Behandlung. Sie ermöglicht es Ihnen, mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten ins Gespräch zu kommen und die Behandlung abzustimmen.
Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen. Notieren Sie sich die Fragen am besten vor der Visite, damit Sie nichts vergessen.
Sie können sich bei den Fragen beispielsweise an folgendes Dreier-Schema halten:
- Warum bin ich hier? Was ist mein wichtigstes gesundheitliches Problem?
- Wie soll ich mich verhalten? Was konkret kann ich tun?
- Warum soll ich das tun? Warum ist das für mich wichtig?
Die Visitenzeiten sind von Station zu Station unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich beim Stationspersonal nach den Visitenzeiten. In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen, zu den vorgegebenen Zeiten im Zimmer anwesend zu sein.
Besucherinnen und Besucher hingegen bitten wir, während der Visite die Aufenthaltsräume aufzusuchen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich Visitenzeiten aufgrund medizinischer Notfälle oder Akutfälle ändern können.
Rechte und Pflichten
Auskunftsrecht
Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung.
Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über Ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin zu sprechen.
Als Patientin beziehungsweise als Patient können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Klinikum aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten mitteilen.
Rechte von Patientinnen und Patienten
Eine gute Vertrauensbasis zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztin oder Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg.
Die gesetzliche Rückendeckung bekommen die Patientinnen und Patienten durch die PatientInnen-Rechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnen-Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass Patientinnen und Patienten ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnen-Rechte sind in der PatientInnen-Charta ausführlich beschrieben.
Hier finden Sie eine umfassende Zusammenstellung der PatientInnen-Rechte und der dahinterstehenden Rechtsgrundlagen: www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patientenrechte/inhalt
Verschwiegenheitspflicht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals dürfen dritten Personen ohne Ihre Einwilligung keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Spitalsaufenthaltes als auch für die Zeit danach.
Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in einem persönlichen Gespräch informiert. Telefonische Auskünfte werden in Ihrem Interesse nur nach der Nennung eines vereinbarten Codeworts erteilt.
Sie können es auch generell untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Spital zu erteilen.
Pflichten von Patientinnen und Patienten
Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind Patientinnen und Patienten angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten.
Dazu gehören insbesondere:
- das Einhalten von Therapierichtlinien
- die Kooperation mit den Ärztinnen und Ärzten sowie dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
- die grundsätzliche Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz
- das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Spitalsbetrieb ergeben
- die Pflicht, sich gegenüber Mitpatientinnen und -patienten und den Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen
Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und der Ihrer Mitpatientinnen und -patienten.